Keine Grunderwerbssteuer auf Erwerb von Zubehör
27. Oktober 2020
Am 1.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten, welches Folgen für Neubauvorhaben und Eigentümer von Gebäuden hat. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient der Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts von Gebäuden und Verankerung der EU-Gebäuderichtlinien. ... Hierfür müssen ab 2021 alle neuen Gebäude nach EU-Gebäuderichtlinien als Niedrigst-Energiegebäude gebaut werden.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (§ 1 Abs. 1). Der öffentlichen Hand soll dabei eine Vorbildfunktion zukommen (§ 4).
Nicht nur für Neubauten enthält das Gesetz Regelungen – auch für alle, die einen Altbau ihr Eigen nennen, ergeben sich Pflichten. ... Die Pflicht zur Dämmung soll allerdings bereits dann als erfüllt gelten, wenn die oberste Geschossdecke oder aber das Dach den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entsprechen.
Wann muss ein Haus gedämmt werden? Erst wenn mindestens zehn Prozent der jeweiligen Fläche erneuert werden, ist er in der Pflicht. Allerdings muss die oberste Geschossdecke beziehungsweise das Dach gedämmt sein.
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel: Wenn jetzt in einem Altbau eine neue Heizung eingebaut wird, dann muss der Heizungsinstallateur dem Hauseigentümer nach Abschluss der Arbeiten eine schriftliche Bestätigung aushändigen, in der er die Einhaltung der EnEV-Anforderungen für das geänderte oder eingebaute Bauteil bestätigt.
Über 30 Jahre alte, technisch veraltete Heizkessel muss der Vermieter austauschen lassen.
Ölheizanlagen dürfen ab 2026 nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiesystemen eingebaut werden.